Veranstaltungen
Köln, 21.07.2004am Dienstag, 24. August 2004 in der AIDS-Initiative Bonn e.V.
Liebe Freundinnen und Freunde, der Vorstand der JES NRW e.V. (i.G.) lädt euch herzlich zur ausserordentlichen Mitgliederversammlung am 24. August 2004 nach Bonn ein.
Veranstaltungsort ist die
AIDS-Initiative Bonn e.V.
Bertha-von-Suttner Platz 1-7
53111 Bonn
T: 0228.422 82-0
F: 0228.422 82-29
Die Dauer der Mitgliederversammlung ist für 15.30 -18.00 Uhr geplant.
Als Anlage zu dieser Einladung liegt der Vorschlag zur Tagesordnung, die geplanten Satzungsänderungen in der jeweiligen Alt- und Neufassung, die Wegbeschreibung und der Delegierten ñ Anmeldebogen, den ihr bitte bis 17. August 2004 an JES NRW zurücksendet.
Mit freundlichen Grüssen
i.A. Imke Sagrudny
Vorschlag zur Tagesordnung
Formalia- Eröffnung und Begrüssung
- Wahl der Versammlungsleitung und Wahl der Protokollführung
- Feststellung über die Beschlussfähigkeit und Zulassung von Gästen
- Beschluss über die Tagesordnung
Schwerpunkt
05. Satzungsänderungen
- Vorstellung und Begründungen der drei Satzungsänderungen
- Besprechung der Satzungsänderungen
- ggf. änderungsanträge
- Satzungsänderungsbeschlussfassung
06. Verschiedenes
Schwerpunkt:In der, von der Gründungsversammlung am 04. März beschlossenen, Satzung der JES NRW e.V. (i.G.) sollen die drei im folgenden aufgeführten änderungen beschlossen werden:
Aktuelle Fassung v. 04.03.2004
§ VI Die Mitgliedschaft, Absatz 6: Die Mitgliedschaft endet durch die Vereinsauflösung, dem Vereinsaustritt, bei natürlichen Personen durch den Tod, bei juristischen Personen durch Auflösung oder Aufhebung der Gruppe oder Körperschaft, dem Vereinsaustritt oder dem Vereinsausschluss.
geplante änderung am 24.08.2004
§ VI Die Mitgliedschaft, Absatz 6:
Die Mitgliedschaft endet mit dem Vereinsaustritt, bei natürlichen Personen durch den Tod, bei juristischen Personen durch Auflösung oder Aufhebung der Gruppe oder Körperschaft, dem Vereinsaustritt oder dem Vereinsausschluss.
Die Mitgliedschaft, Absatz 9:
(aktuelle nicht aufgelistet)
geplante änderung am 24.08.2004
§ VI Die Mitgliedschaft, Absatz 9:
Von den Mitgliedern können Mitgliedsbeiträge, in Form einer geldwerten Leistung, erhoben werden, sofern die Mitgliederversammlung dies beschliesst. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist eine Rückzahlung der bereits für die Zukunft geleisteter Mitgliedsbeiträge, nicht möglich.
Aktuelle Fassung v. 04.03.2004
§ V Der Vorstand, Absatz 8:
- nicht aufgeführt-
geplante änderung am 24.08.2004
§ V Der Vorstand, Absatz 8: Der Vorstand kann erforderliche formelle änderungen der Satzung, die keine inhaltlichen Veränderungen mit sich bringen, ohne Einberufung einer Mitgliederversammlung eigenständig tätigen. über die d u r c h g e f ü
